Kost GmbH Gebäudereinigung

AGB's / Vertrag Gebäudereinigung

Zwischen

- im folgenden Text Auftraggeber genannt – 

 und 

Kost GmbH Schreinerweg 8 67067 Ludwigshafen

- im folgenden Text Auftragnehmer genannt -

§ 1 Gegenstand des Vertrages 

  • Sämtliche Tätigkeiten die die der Auftragnehmer für den Auftraggeber ausführt 

§ 2 Vertragsbestandteile 

  1. Als Vertragsbestandteile gelten: 
  2. die objektbezogene Leistungsbeschreibung/Tätigkeit 
  3. die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung 
  4. die Preis- und Preisänderungsvereinbarung 
  5. Tarifgebundenheit im Gebäudereiniger Handwerk 
  6. Verbrauchsmaterial/Reinigungs, Pflegemittel und Behandlungsmittel 

§ 3 Art und Umfang der Leistung 

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leis¬tungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. 
  2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich da¬bei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeits-kräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und die sonsti¬gen Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungs¬ar-beiten betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden. 
  3.  Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforder-li¬chen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungs¬mit¬tel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Perso¬nals und zur Aufbewahrung von Material, Geräten etc. stellt der Auftrag¬geber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert vorbehalt¬lich des § 3 Ziff. 3 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeit¬punkt der Leistungs-erbringung den ökologischen Bestimmungen entsprechen. 

§ 4 Zusätzliche Leistungen 

  1. Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonder-reini¬gungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsar¬beiten, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Folgende Personen sind auf Auftraggeber-/Auftragnehmerseite zur Erteilung bzw. Entgegennahme von Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen berechtigt: Auftragnehmer Herr Kost 

§ 5 Auftragserfüllung 

  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistun-gen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftrag¬geber nicht unverzüglich schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. 
  2. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbescha¬det der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. 
  3. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.  
  4. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftragge-ber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weiter¬gegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. 
  5. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlan¬gen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags¬widrig¬keit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftrag¬geber das Kündigungsrecht nicht zu. 
  6. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt wer¬den. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorher¬sehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. 
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. 

§ 6 Aufmaß und Preis 

  1. Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend der Leistungsbeschrei¬bung auszuweisen. 
  2. Die Flächenermittlungen werden anhand der "Richtlinien für Vergabe und Ab-rechnung" des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks er¬mittelt. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  3. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reini-gungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Diese Änderungen haben eine Änderung der Preise zur Folge. Die Rege¬lungen der Sätze 1 uns 2 gelten auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistungen unmöglich machen oder stark behindern. 
  4. Die Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Sei¬ten rechtsverbindlich. 
  5. Die vereinbarten Vertragspreise sind auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk am Erfüllungsort dieses Vertrages sowie der zu diesem Zeitpunkt anfallenden Lohnnebenkosten kalkuliert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragspreise bei einer Erhöhung der Stundenlöhne durch Änderungen der Tarifverträge im Gebäudereiniger- Handwerk, durch eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnnebenkosten oder durch eine gesetzliche Anpassung der Löhne (z. B. Mindestlöhne) anzupassen. Die Erhöhung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen bzw. gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Eine Berechnung für zurückliegende, bereits abgerechnete Zeiträume, ist ausgeschlossen. 

§ 7 Haftung 

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Be-triebshaftpflicht¬versicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein kon-kreter Versicherungs¬nachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftrag-nehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzli¬chen Bestimmungen.  

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung 

  1. Dieser Vertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Quartales gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. Rechnungsstellung ist jeweils der 20.te im Monat mit 10 Tagen Zahlungsziel. 

§ 9 Gerichtsstand 

  1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. 

§ 10 Wettbewerbsklausel 

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich keine Personalabwerbung zu betreiben. Falls trotzdem eine Kundenabwerbung betrieben wurde, auch nach einer Kündigung, verpflichtet sich der Auftragnehmer ein 1 Jahresumsatz an die Kost GmbH als Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen darüber hinaus bleibt vorbehalten. 

§ 11 Änderung des Vertrages 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die et-waige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.